Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Änderung von genehmigungspflichtigen Anlagen ist in der Regel ebenfalls baugenehmigungspflichtig, d.h. Ihnen muss vor Durchführung der baulichen Änderung eine entsprechende Baugenehmigung vorliegen.
Ausnahme:
- verfahrensfreie Änderungen im Sinne der Anlage II zu § 63 Hessischen Bauordung (HBO)
- Änderungen, für die das Genehmigungsfreistellungsverfahren durchlaufen werden kann
Ist ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen, so wird die Baugenehmigung für eine Änderung in der Regel im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erteilt
Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von 3 Jahren nach der Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung beginnen oder wenn die Bauausführung nach diesem Zeitraum ein Jahr unterbrochen worden ist.
Die Frist kann mit einem schriftlichen Antrag um jeweils bis zu 2 Jahre, auch mehrfach, verlängert werden.
Verfahrensablauf
- Sie füllen den Antrag digital im Bauportal oder analog aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unter-lagen bei der zuständigen Baubehörde ein.
- Die Baubehörde prüft Ihren Antrag und die Unterlagen.
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Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, erteilt Ihnen die Baubehörde die Genehmigung.
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - Kreis OdenwaldkreisNeben dem Bauantragsformular sind die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Unterlagen bei der unteren Bauaufsichtsbehörde analog/digital einzureichen.
Diese Unterlagen können beispielsweise sein:
- Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
- Baubeschreibung / Nutzungsbeschreibung
- Bauzeichnungen
Welche Unterlagen vorzulegen sind, ergibt sich aus dem Hessischen Bauvorlagenerlass.
Die bautechnischen Nachweise und die nicht prüfpflichtigen Bauvorlagen sind vor Baubeginn der Bauaufsicht vorzulegen.
Rechtsgrundlage
- § 63 Hessische Bauordnung (HBO): Baugenehmigungsfreie Vorhaben
- § 64 Hessische Bauordnung (HBO): Genehmigungsfreistellung
- § 65 Hessische Bauordnung (HBO): Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
- § 69 Hessische Bauordnung (HBO): Bauantrag, Bauvorlagen
- Bauvorlagenerlass vom 13. Juni 2018, zuletzt geändert am 11. Januar 2019, und Bauvorlagenerlass vom 2. August 2012, zuletzt geändert durch Erlass vom 30. November 2017