Meldung einer Nutztierhaltung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Haltung landwirtschaftlich nutzbarer Tiere wie Einhufer, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Geflügel, aber auch Bienen, Gehegewild und Kameliden muss von Tierhaltenden unverzüglich an drei verschiedenen Stellen angezeigt werden, und zwar unabhängig von der Zweckbestimmung:

    1. Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. (HVL) in Alsfeld: Dieser erteilt für jeden Tierhalter eine Registriernummer. Telefonnummer: 06631/784-50, E-Mail: kontakt.@hvl-alsfeld.de 
    2. Veterinäramt: Zuständig im Odenwaldkreis ist die Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Scheffelstraße 11, 64385 Reichelsheim, Tel.: 06062/70-0, E-Mail: avv@odenwaldkreis.de 

    Anzugeben sind Tierart und Anzahl, ggf. Nutzungsrichtung, Anschrift des Besitzers und der Tierhaltung und die Registriernummer des HVL (siehe oben). 

    1. Hessische Tierseuchenkasse, Mainzer Straße 17, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611/940 830, E-Mail: zentrale@hessischetierseuchenkasse.de
  • Rechtsgrundlage

    Verordnung (EU) 1760/2000 zur Kennzeichnung von Rindern, Verordnung (EG) Nr. 21/2004 zur Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen, Richtlinie 2008/71/EG zur Kennzeichnung und Registrierung von Schweinen, Durchführungsverordnung (EU) 2021/963 mit Vorschriften zur Identifizierung und Registrierung von Equiden, Verordnung (EU) 2016/429 Animal Health Law, Viehverkehrsverordnung, Tiergesundheitsgesetz, Hessisches Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz, Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz, Hessisches Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz, Bienenseuchenverordnung, Beitragssatzung und Hauptsatzung der Hessischen Tierseuchenkasse

  • Was sollte ich noch wissen?

    Über die Nutztierhaltung ist ein Bestandsregister zu führen. Vordrucke für die betreffenden Tierarten erhalten Sie beim HVL. Das Bestandsregister kann auch in elektronischer Form geführt werden, muss aber jederzeit vom Veterinäramt einsehbar sein. Das Bestandsregister für Rinder kann auch in der HIT-Datenbank geführt werden. Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen sind mittels Ohrmarken dauerhaft zu kennzeichnen. Diese erhalten Sie nebst den geeigneten Ohrmarkenzangen ebenfalls beim HVL. Bitte beachten Sie die Impfpflicht der Hühner gegen Newcastle Disease, sowie die regelmäßigen Untersuchungspflichten für Rinder auf BHV1, Leukose und Brucellose. Einhufer sind mittels Mikrochip zu kennzeichnen. Außerdem benötigen diese einen Equidenpass, der auf Antrag von den jeweils zuständigen passausgebenden Stellen ausgegeben wird. Hierzu gehören zum Beispiel anerkannte Pferdezuchtverbände oder die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN). Hierfür ist eine Identifikation durch den Tierarzt notwendig. Auf die Einhaltung der einschlägigen Tierschutzbestimmungen wird hingewiesen.

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Die Anmeldung der Nutztierhaltung muss bei den drei oben aufgeführten Stellen erfolgen:

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende