Anzeige/Beschwerde Verstoß gegen das Tierschutzgesetz

  • Leistungsbeschreibung

    Um der Aufgabe des Tierschutzes und der Tiergesundheit gerecht zu werden, ist die Behörde teilweise auf Eingaben aus der Bevölkerung angewiesen.  

    Sie können Informationen zu Unregelmäßigkeiten, tatsächlichen oder potenziellen Verstößen oder Missständen in den Bereichen der Tiergesundheit und Tierschutzes an uns weitergeben. 

    Voraussetzung für eine veterinärbehördliche, anlassbezogene Kontrolle ist zunächst ein begründeter Verdacht. Bitte beschreiben Sie daher Ihr Erlebtes so detailliert wie möglich. Sie haben auch die Möglichkeit Bilder- oder Videomaterial hochzuladen. 

    Ihre Anzeige sollte folgende Angaben enthalten: 

    • Adressdaten (Name und/oder Anschrift der zu kontrollierenden Tierhaltung)
    • Sachverhaltsschilderung der vorgefundenen Umstände (möglichst eigene Wahrnehmung

    Nach einer Kontrolle der Tierhaltung werden dann, je nach Einzelfall, weitere Maßnahmen wie Anordnungen zur Herstellung einer tiergerechten Haltung oder auch Bußgeldverfahren, im schlimmsten Fall Strafverfahren, eingeleitet. 

    Bitte beachten Sie folgende Hinweise: 

    • Aus Gründen des Datenschutzes werden Sie keine Rückmeldung zu erfolgten Kontrollen und/oder weiteren Maßnahmen im Rahmen der Anzeige erhalten. 
    • Als Behörde handelt auch das Veterinäramt nach gesetzlichen Vorgaben, d. h. die getroffenen Maßnahmen unterliegen der Verhältnismäßigkeit. Dies sieht nicht immer eine Wegnahme der Tiere vor. Sie können aber versichert sein, dass wir bei festgestellten Missständen die erforderlichen Maßnahmen zur Behebung treffen werden.
    • Bitte beachten Sie, dass die veterinärbehördliche Kontrolle immer eine Momentaufnahme darstellt. Eine möglichst detaillierte Eingabe, ggfs. unter Weitergabe von Beweismaterialien, hilft daher bei der Bewertung der Situation. Sie können Anzeigen auch anonym eingeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass es vorkommen kann, dass mangels Zeugen ein Verstoß nicht geahndet werden kann.
    • Anzeigen im Bereich des Tierschutzes sollten nicht leichtfertig erfolgen. Anzeigen, die aus persönlichen Differenzen mit dem Tierhalter heraus gestellt werden, binden nicht nur Kapazitäten, die an anderer Stelle fehlen, sondern belasten alle Beteiligten. 
  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende