Zuschuss zur Praktikumsvergütung bei Einstiegsqualifizierung – EQ (Leistung für Arbeitgeber)

  • Leistungsbeschreibung

    Mit der Einstiegsqualifizierung können Sie junge Menschen, die sich schon für einen konkreten Beruf entschieden haben, auf eine Ausbildung in Ihrem Betrieb vorbereiten. Im Rahmen eines bezahlten Praktikums werden sie an die zukünftigen Ausbildungsinhalte herangeführt und können ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen.

    Für die Praktikumsvergütung können Sie einen monatlichen Zuschuss bis zu EUR 262,00 zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag beantragen.

    Inhaltlich sollte sich das Praktikum am zukünftigen Ausbildungsberuf orientieren. Außerdem sollten Sie anstreben, die Praktikantin oder den Praktikanten in Ihren Betrieb zu übernehmen.

    Förderungsfähig sind:

    • bei der Agentur für Arbeit gemeldete Ausbildungsbewerberinnen und -bewerber mit aus individuellen Gründen eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen keine Ausbildungsstelle haben,
    • Ausbildungssuchende, die noch nicht in vollem Maße über die erforderlichen Ausbildungsreife verfügen, und
    • Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungssuchende

    Dies gilt auch für junge erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom Jobcenter erhalten.

    Die Förderung beginnt in der Regel frühestens ab dem 1.10. eines jeden Jahres. Ein vorzeitiger Beginn der Maßnahme ab dem 1.8. ist grundsätzlich möglich.

  • Teaser

    Wenn Sie junge Menschen über ein bezahltes Praktikum an eine Berufsausbildung in Ihrem Betrieb heranführen möchten, können Sie einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung beantragen.

  • Verfahrensablauf

    Die Entscheidung über den Antrag wird dem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt.

  • Voraussetzungen

    • Das Praktikum muss:
      • zwischen 6 und 12 Monate dauern.
      • vergütet und sozialversichert sein.
    • Die Praktikantin oder der Praktikant muss zum förderfähigen Personenkreis gehören. Dies muss durch das Jobcenter geprüft werden.
    • Die Praktikantin oder der Praktikant darf vorher noch nicht in Ihrem Unternehmen beschäftigt gewesen sein.
    • Die Einstiegsqualifizierung darf nicht im Betrieb der Ehegatten, Lebenspartnerin oder Lebenspartner oder Eltern stattfinden. 
    • Bei Berufsschulpflicht muss die Praktikantin oder der Praktikant am Berufsschulunterricht teilnehmen und in der entsprechenden Fachklasse angemeldet sein.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Vollständig ausgefüllter „Antrag EQ“
    • EQ-Vertrag

    Der Zuschuss zur Praktikumsvergütung ist eine Leistung, die an den Arbeitgeber gezahlt wird. Deshalb muss der Antrag vom Arbeitgeber gestellt werden.  

    Nach Eingang Ihres Antrages informiert der/die Vermittlungscoach den Arbeitgeber über weitere eventuell erforderliche Unterlagen 

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Um eine Förderung erhalten zu können, muss der Antrag durch den Arbeitgeber vor Beginn der EQ-Maßnahme gestellt werden.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


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