Vermittlungsbudget beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie Bürgergeld bekommen, soll die Förderung aus dem Vermittlungsbudget Sie dabei unterstützen, eine neue Arbeit oder Ausbildung zu suchen und aufzunehmen. Dabei kann Sie das kommunale Jobcenter finanziell unterstützen, indem beispielsweise folgende Kosten für Sie übernommen werden:

    • Bewerbungskosten,
    • Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen,
    • Kosten für erforderliche Dokumente (beispielsweise beglaubigte Kopien, Übersetzungen) oder
    • Umzugskosten (wenn Sie für die neue Arbeit umziehen müssen).

    Ihren Antrag müssen Sie vor Entstehung der zu erwartenden Kosten stellen.

    Sie können die Förderung erhalten, wenn Sie Leistungen der Grundsicherung erhalten beziehungsweise erhalten haben, arbeitslos oder von der Arbeitslosigkeit bedroht sind und

    a) eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Ausbildung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufnehmen wollen oder

    b) eine versicherungspflichtige Beschäftigung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie die Beschäftigung mindestens 15 Stunden pro Woche ausüben.

    Sie können keine Förderung aus dem Vermittlungsbudget erhalten, wenn

    • der beziehungsweise die Arbeitgeber:in gleichartige Leistungen erbringt oder
    • andere öffentlichrechtliche Stellen zur Zahlung gleichartiger Leistungen gesetzlich verpflichtet sind.

    Beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf die Förderung aus dem Vermittlungsbudget haben. Ob und in welcher Höhe Sie eine finanzielle Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr zuständiges Jobcenter. Außerdem müssen Sie Nachweise über Ihre Ausgaben vorlegen.

  • Teaser

    Wenn Sie eine neue Arbeitsstelle oder Ausbildung suchen oder aufnehmen, können Sie sich Ihre Ausgaben (zum Beispiel Fahrtkosten und Kosten für Zeugnisse) erstatten lassen. Dies gilt auch für Ausgaben, die Ihnen innerhalb der ersten 6 Monate nach Arbeitsaufnahme entstehen.

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Kreis Odenwaldkreis

    Die Leistungen können formlos beantragt werden – also schriftlich, mündlich, telefonisch oder per E-Mail. Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. 

  • Voraussetzungen

    • Sie erhalten Bürgergeld und sind von Arbeitslosigkeit bedroht oder arbeitslos und wollen eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Ausbildung aufnehmen.
    • Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget muss beantragt werden, bevor die Kosten entstehen.
    • Die von Ihnen angestrebte Beschäftigung im EU-Ausland umfasst mindestens 15 Stunden pro Woche.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Odenwaldkreis

    Ihr/e Vermittlungscoach teilt Ihnen im Beratungsgespräch oder nach Eingang Ihres Antrags mit, ob und welche weiteren Unterlagen Sie einreichen müssen

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Odenwaldkreis

    Der Antrag auf Leistungen aus dem Vermittlungsbudget muss gestellt werden, bevor Kosten entstehen.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


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