Ausnahmegenehmigung zum Befahren von mit amtlichen Verkehrszeichen gesperrten Wegen


An wen muss ich mich wenden?

Befindet sich der gesperrte Weg im Zuständigkeitsbereich von mehr als einer Kommune, ist die Straßenverkehrsbehörde des Odenwaldkreises für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung zuständig.

Verläuft der gesperrte Weg jedoch nur im Zuständigkeitsbereich von einer Kommune, ist der Antrag bei der örtlichen Kommune zu stellen.  

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