Ausnahmegenehmigung zum Befahren von mit amtlichen Verkehrszeichen gesperrten Wegen
Leistungsbeschreibung
Für das Befahren eines gesperrten Weges (Wirtschaftsweg) ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Diese wird jedoch nur für solche Wege erteilt, die mit amtlichen Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gesperrt sind.
Die Ausnahmegenehmigung erteilt die zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Schriftlicher Antrag mit ausführlicher Begründung sowie Zeitraum, in dem die Ausnahmegenehmigung benötigt wird
- Benennung der/des zum Befahren vorgesehenen Wege/s mit Ortsangabe (evtl. Skizze, Flur/Flurstück, Bildschirmaufnahmen, Screenshots einer Karte etc.)
- Angabe der zum Befahren vorgesehenen Fahrzeuge (Fahrzeugart, amtl. Kennzeichen)
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Da in aller Regel ein Anhörungsverfahren durchgeführt werden muss, sollte der Antrag
mind. 2 Wochen vor dem geplanten Befahren gestellt werden.
Anträge / Formulare