Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen


An wen muss ich mich wenden?

Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dessen Bereich das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende