Bereitstellung vom Wasserbuch beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Für alle Gewässer – Grund- und Oberflächengewässer – wird das Wasserbuch geführt. In das Wasserbuch werden nahezu alle bestehende Wasserrechte eingetragen. Das Wasserbuch gibt Auskunft über Art, Umfang und Zweck der Gewässernutzung.

    Zum Beispiel zu: Erlaubnissen, die nicht nur vorübergehenden Zwecken dienen, Bewilligungen, alte Rechte und Befugnisse, Planfeststellungsbeschlüsse/Plangenehmigungen, Wasser-/Heilquellenschutzgebiete, Risikogebiete, festgesetzte Überschwemmungsgebiete, selbständige Fischereirechte nach dem Hessischen Fischereigesetz.

    Das Wasserbuch ist ein öffentliches Verzeichnis und kann von jedem eingesehen werden. Das Führen des Wasserbuchs obliegt den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel. Diese erteilen Auskünfte aus dem Wasserbuch. 

  • Teaser

    Das Wasserbuch ist ein Register der Wasserrechte, stellt Umweltinformationen bereit und ist bedeutend für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Die Bereitstellung des Wasserbuchs erfolgt durch die einzelnen Länder.

  • Verfahrensablauf

    Ihr Auskunftsersuchen richten Sie bitte an das jeweils zuständige Regierungspräsidium.

  • Zuständige Stelle

    • Regierungspräsidium Darmstadt für die
      kreisfreien Städte: Darmstadt, Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden
      Landkreise: Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Hochtaunus, Main-Kinzig, Main-Taunus, Odenwald, Offenbach, Rheingau-Taunus und Wetterau
    • Regierungspräsidium Gießen für die
      Landkreise: Gießen, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg, Marburg-Biedenkopf und Vogelsberg
    • Regierungspräsidium Kassel für die
      kreisfreie Stadt Kassel
      Landkreise: Kassel, Schwalm-Eder, Waldeck-Frankenberg, Fulda, Hersfeld-Rotenburg und Werra-Meißner
  • Voraussetzungen

    Es müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    In der Regel keine; im Bedarfsfall werden Unterlagen nachgefordert.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Für den Bürger ist die Bereitstellung in der Regel kostenfrei.

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang des Auskunftsersuchens.

  • Rechtsgrundlage

    § 87 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)  sowie § 55 Hessisches Wassergesetz (HWG)

  • Anträge / Formulare

    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende