Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der URL www.odenwaldkreis.de veröffentlichten Webseite des Odenwaldkreises.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde. Der Odenwaldkreis arbeitet daran, die Anforderungen an den jeweils gültigen Standards der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 16.01.2024 durchgeführten Selbstbewertung. Im Folgenden sind Inhalte und Funktionen aufgeführt, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen.
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalt sind nicht den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zur Barrierefreiheit vereinbar:
- PDF-Dateien, die auf der Webseite zum Download angeboten werden
- Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache sind nur an wenigen Stellen bzw. nicht vorhanden
- die Alternativtexte für Downloads und Links sind noch nicht überall hinterlegt
Unverhältnismäßige Belastung
Die Überarbeitung der zahlreichen nicht barrierefreien PDFs sind eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT.
Geplante Maßnahmen
Die Verbesserung der Barrierefreiheit als eine ständige Anpassung der Webseite sowohl von technischer als auch von redaktioneller Seite ist Teil der regelmäßigen Redaktionsarbeit.
- die zum Download angebotenen PDF-Dateien sollen zunehmend barrierefrei gestaltet werden
- Alternativtexte für Downloads und Links sollen verbessert und ausbaut werden
- Inhalte sollen zunehmend auch in Leichter Sprache zur Verfügung gestellt werden
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 02.01.2023 erstellt und am 16.01.2024 aktualisiert.
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Kontaktieren Sie uns gerne über das Formular
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901