Wie erhalte ich Geld für Lebensmittel, Kleidung...?
Aktuell können verschiedene Anträge auf Leistungen gestellt werden:
Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Wenn Sie einen solchen Antrag stellen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular vollständig aus und senden es an
Kreisausschuss des Odenwaldkreises
Abteilung II.20 – Soziale Sicherung –
Michelstädter Straße 12
64711 ErbachAntrag auf Leistungen nach dem SGB II
Diese Leistung kann von Personen bezogen werden, die mindestens 15 Jahre alt sind und die Altersgrenze für die Regelaltersrente noch nicht erreicht haben oder als Angehörige in Bedarfsgemeinschaft mit solchen Personen leben. Mindestens eine antragstellende Person muss erwerbsfähig sein, das bedeutet, dass sie gesundheitlich in der Lage sein muss, mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten zu können.
Voraussetzung für die Antragsstellung ist eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes oder eine Fiktionsbescheinigung der Ausländerbehörde, die eine Antragstellung für diese Aufenthaltserlaubnis bestätigt .
Füllen Sie in diesem Fall bitte dieses Formular vollständig aus und senden es an
Kreisausschuss des Odenwaldkreises
Abteilung II.10 – Kommunales Job Center –
Michelstädter Straße 12
64711 ErbachAntrag auf Leistungen nach dem SGB XII
Dieser Antrag kann von Personen gestellt werden, die älter als 65 Jahre sind.
Voraussetzung für die Antragsstellung ist eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes oder eine Fiktionsbescheinigung der Ausländerbehörde, die eine Antragstellung für diese Aufenthaltserlaubnis bestätigt.
Füllen Sie in diesem Fall bitte dieses Formular (zum Download bitte anklicken) vollständig aus und senden es an
Kreisausschuss des Odenwaldkreises
Abteilung II.20 – Soziale Sicherung –
Michelstädter Straße 12
64711 ErbachSobald der entsprechende Leistungsantrag bewilligt wird, erhalten Geflüchtete automatisch auch einen Nachweis, der sie dazu berechtigt, bei der Tafel Erbach-Michelstadt einzukaufen.
Як отримати гроші на продукти, одяг?
Струм можуть бути зроблені різні заявки на пільги:
Застосування про пільги відповідно до Закону про пільги шукачам притулку
Якщо ви хочете подати таку заявку, будь ласка, заповніть цю Форма
(будь ласка, натисніть, щоб завантажити) повністю і відправити його на
Районна комісія Оденвальдкрайс
Розділ II.20 – Соціальне забезпечення
Michelstädter Strasse 12
Д-64711 ЕрбахЗастосування про переваги відповідно до SGB II
Ці Пільгу можуть отримати особи, яким виповнилося не менше 15 років
є старими, а вікове обмеження для стандартної пенсії за віком ще не
або як член спільноти потреб з таких людей проживають. Принаймні один заявник повинен: вміти працювати, а це означає, що вони здатні працювати в здоровому положенні Вони повинні мати можливість працювати не менше 3 годин на день.Передумовою для заяви на проживання відповідно до § 24 Закон про проживання або вигадане свідоцтво про Реєстраційний офіс іноземців, який подає заяву на це Посвідка на проживання підтверджена.
Заповнити У цьому випадку, будь ласка, використовуйте цю форму (будь ласка, натисніть, щоб завантажити) повністю і відправити його на Районна комісія Оденвальдкрайс
Відділення IІ.10 – Міський центр зайнятості
Michelstädter Strasse 12
Д-64711 ЕрбахЗастосування про пільги відповідно до SGB XII
Цей Заявку можуть подати особи старше 65 років є.
Передумовою для заяви на проживання відповідно до § 24 Закон про проживання або вигадане свідоцтво про Реєстраційний офіс іноземців, який подає заяву на це Посвідка на проживання підтверджена. Заповнити У цьому випадку, будь ласка, використовуйте цю форму (будь ласка, натисніть, щоб завантажити) повністю і відправити його на
Районна комісія Оденвальдкрайс
Розділ II.20 – Соціальне забезпечення
Michelstädter Strasse 12
Д-64711 ЕрбахЯк тільки відповідна заявка на пільгу затверджується, отримує Біженці автоматично також мають докази цього, які вони можуть використовувати для цього. має право робити покупки в Тафель Ербах-Міхельштадт.
Darf ich in Deutschland arbeiten?
Ob Sie in Deutschland arbeiten dürfen, hängt von von Ihrem Status ab. Sie benötigen ein Dokument mit dem Vermerk „Erwerbstätigkeit erlaubt“ (es sei denn Sie sind Bürger*in der Europäischen Union, von Island, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz), der von der Ausländerbehörde vorgenommen werden muss.
Weitere Informationen dazu finden Sie beim Bundesamt des Inneren und für Heimat: https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de/basisinformationen
Wenn Sie in Deutschland arbeiten dürfen, dürfen Sie grundsätzlich auch in Ihrem erlernten Beruf arbeiten. Es gibt aber einige Berufe, für die Sie vorab eine Anerkennung brauchen. Das sind z.B. Ärzt/innen, Rechtsanwält/innen, Krankenpfleger/innen oder bestimmte Ingenieur/innen. Diese Berufe nennt man „reglementierte Berufe“. Wenn Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten möchten, müssen Sie Ihren Abschluss anerkennen lassen und benötigen dann oft eine Zulassung bei einer Berufskammer.
Wo kann ich wohnen?
Sie haben die Möglichkeit sich selbstständig eine private Unterkunft zu suchen und einen Mietvertrag abzuschließen.
Sollten Sie einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II / SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz gestellt haben, müssen Sie vor dem Abschluss eines Mietvertrages auf die Kosten der Unterkunft achten und die Zusicherung Ihrer Ansprechperson in der Leistungssachbearbeitung einholen. Mit Erteilung der Zusicherung bestätigt die Behörde, dass die Wohnung preislich angemessen und der Umzug notwendig ist. Nur mit diesen beiden Voraussetzungen kann Ihnen ein Darlehen für eine Kaution gewährt werden. Nach Erhalt der Zusicherung können Sie den Mietvertrag abschließen. Bitte reichen Sie dann eine Kopie des von Mieter/in und Vermieter/in unterzeichneten Mietvertrages bei Ihrer Leistungssachbearbeitung ein. Erst dann können die Kosten der Unterkunft in der Leistungsberechnung berücksichtigt werden.
Haben Sie keine Unterkunftsmöglichkeit, so melden Sie sich bitte in der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung.
EAEH
Ankunftshalle Rödgener Straße 59-61
35394 GießenVon dort erfolgt eine Verteilung auf die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte.
Wo erhalte ich günstig Kleidung, Möbel oder Elektrogeräte?
Odenwald hilft e. V.
Erbacher Str. 43-45 (Gelände Firma Wunderbar)
64720 Michelstadt
Öffnungszeiten online unter https://odenwald-hilft.de/Modetruhe Erbach des DRK Odenwaldkreis e. V.
Bahnstraße 6, 64711 Erbach
Öffnungszeiten: montags, dienstags und freitags 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:30 bis 18:00 Uhr, mittwochs und donnerstags 9:00 bis 12:00 Uhr, samstags 10:00 bis 13:00 Uhr
https://drk-odenwaldkreis.de/bereich/modetruhe/Lieblingsstücke Reichelsheim des DRK Odenwaldkreis e.V.
Bismarckstraße 25, 64385 Reichelsheim
Öffnungszeiten: montags bis freitags 9:00 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 18:00 Uhr, samstags 9:00 bis 12:30 Uhr
https://drk-odenwaldkreis.de/bereich/lieblingsstuecke/Babykleiderkammer „Flohkiste“ des Caritas Zentrum/Familienzentrum Erbach
Hauptstraße 42, 64711 Erbach (Pfarrei St. Sophia)
Öffnungszeiten: mittwochs 9:00 bis 11:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 UhrRümpelmaier (preiswerte Gebrauchsgegenstände wie Möbel und Elektrogeräte)
Am Weilbach 1a, 64732 Bad König
Öffnungszeiten: samstags 10:00 bis 14:00 UhrWas tue ich, wenn ich krank / verletzt bin?
Je nachdem, ob Sie bereits einen Antrag auf Leistungen gestellt haben oder nicht, ergeben sich im Krankheitsfall unterschiedliche Vorgehensweisen.
Keinen Antrag auf Leistungen gestellt, aber trotzdem dringender medizinischer Bedarf
Melden Sie sich in diesem Fall umgehend bei der Asylstelle (asylstelle@odenwaldkreis.de). Dort wird Ihnen ein Krankenschein ausgestellt, mit dem Sie ärztliche Hilfe aufsuchen können.
Für die Ausstellung dieses Krankenscheines benötigen Sie die Bescheinigung von Einwohnermeldeamt, dass Sie sich angemeldet haben, und eine Kopie Ihres Passes. Bitte geben Sie zudem an, ob Sie zu einem Allgemeinmediziner oder einem Zahnarzt gehen möchten. Den Schein bekommen Sie je nach Dringlichkeit per Post zugesandt oder können ihn im Landratsamt abholen.
Antrag auf Leistungen nach dem SGB II
Haben Sie bereits einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II gestellt, haben Sie schon vor der Beantragung eine gesetzliche Krankenkasse gewählt.
Von Ihrer Krankenkasse erhalten Sie eine Versichertenkarte, mit der Sie zu einer ärztlichen Praxis Ihrer Wahl gehen können.Wenn Sie nach der Bewilligung der SGB II Leistungen noch keine Karte erhalten haben, aber ärztliche Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII
Haben Sie bereits einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII gestellt (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), so haben Sie die Möglichkeit Hilfen zur Gesundheit zu erhalten.
Hierfür ist es notwendig, den Zusatzbogen Hilfen zur Gesundheit (zum Download bitte anklicken) auszufüllen und eine Krankenkasse Ihrer Wahl anzugeben. Das Sozialamt meldet Sie dort an. Danach erhalten Sie eine Versichertenkarte, mit der Sie zu einer ärztlichen Praxis Ihrer Wahl gehen können.
Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Haben Sie bereits einen Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gestellt und ist dieser bewilligt worden, können Sie sich an Ihre zuständige Leistungssachbearbeitung wenden. Von dort erhalten Sie bei Bedarf einen Krankenschein, mit dem Sie zu einer ärztlichen Praxis Ihrer Wahl gehen können.
Kann ich mich auf das Corona-Virus testen lassen?
Sie können sich jederzeit mittels Schnelltest kostenlos auf das Corona-Virus testen lassen. Ein Liste mit anerkannten Testzentren
Чи можу я здати тест на Ковід?
Ви можете в будь-який час пройти тест на коронавірус за допомогою швидкого тесту. Список визнаних центрів тестування можна знайти на платформі «Corona-Test» на сайті https://corona.odenwaldkreis.de/
Welcome Center Hessen
Das WELCOMECENTER Hessen steht Ihnen gern unterstützend mit Rat und Tat zur Seite. Je nach Bedarf wird auf Deutsch, Englisch, Spanisch oder auch Kiswahili persönlich, per Video, Telefon und E-Mail beraten. Das Angebot ist für Sie kostenlos.
Beratung ist zu folgenden Themen möglich:
- rund um das Arbeiten und Leben in Hessen
- zum Aufenthalt
- zur Anerkennung Ihres Berufsabschlusses
- zum Thema Aus- und Weiterbildung
- über die Möglichkeiten, Deutsch zu lernen
- rund um die Bewerbung für eine Arbeitsstelle
- rund um die Bildung und Betreuung von Kindern – Schule, Krippe, Kita & Co.
- über Behörden, Institutionen, Vereine und sonstige Dritte, die Ihnen behilflich sein können.
Kontakt:
WELCOMECENTER HESSEN
Fischerfeldstraße 10-12, 60311 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (0) 69 97172122 (Anrufe aus dem Ausland gebührenpflichtig)
0800 6665788 (Anrufe aus dem Inland gebührenfrei)
E-Mail: info@welcomecenterhessen.com
Homepage: www.work-in-hessen.deBankkonto eröffnen
Sie können im Odenwaldkreis ein Konto bei einer Bank ihrer Wahl eröffnen. Die Bank benötigen dazu ein Ausweisdokument und Sie müssen eine aktuelle Adresse angeben (im Idealfall eine Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts). Wenn Sie Asylbewerberleistungen beantragt haben oder dies noch tun wollen, benötigen Sie ein Konto, auf das das Geld ausgezahlt werden kann.
Führerschein
Wenn Sie einen gültigen Führerschein besitzen, dürfen Sie in Deutschland Kraftfahrzeuge der Klassen führen, für die Ihr Führerschein ausgestellt ist.
Kann ich mich gegen das Corona-Virus impfen lassen?
Sie können sich bei eine niedergelassenen Arzt/einer Ärztin gegen das Corona-Virus impfen lassen.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie mit einem nicht in der EU zugelassenen Impfstoff wie Sinovac, Sinopharm oder Sputnik geimpft worden sein, gelten Sie in Deutschland als ungeimpft. Sie müssen sich dann erneut mit einem hier zugelassenen Wirkstoff impfen lassen.
Empfohlene Impfungen in Deutschland
Das Robert-Koch-Institut empfiehlt für unterschiedliche Altersgruppen unterschiedliche Impfungen.
Übersichtsblatt (zum Download bitte anklicken)
Übersichtsblatt auf Ukrainisch (zum Download bitte anklicken)
Weitere Informationen
Fragen und Antworten des Bundesministeriums des Innern und für Heimat: https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de
Додаткова інформація